Verständige Menschen

Ich würde mich als relativ verständigen Menschen verstehen – aber ich schätze, das würden die meisten von sich erklären, aber oft von anderen bestreiten. Ich trage einen Fahrradhelm (meistens) denn wenn auch sein tatsächliches Sicherheitspotential für einen zügig radelnden Erwachsenen begrenzt ist, besteht wenig Zweifel, dass er eher nutzt als schadet. Wenn ich ihn einmal nicht trage, empfinde ich mich immer noch als verständig, immerhin bewege ich mich weiterhin im Rahmen der Straßenverkehrsordnung, die keine Helmpflicht kennt.

Ein Problem mit den verständigen Menschen ist, dass es für sie keine objektive Definition gibt. Würden verständige Menschen rauchen, in Restaurants oder überhaupt? Wie viel Gemüse essen verständige Menschen, wie viel Pommes? Sind es verständige Menschen, die in den vergangenen Jahren die europäische Finanz- und Bankenpolitik gelenkt haben?

Würden verständige Menschen nachts in dunkler Kleidung Rad fahren? Oder würden sie unter denselben Lichtverhältnissen ein dunkles Auto lenken? Sind es verständige Radfahrer, denen es auf der Straße so heftig zugeht, dass sie lieber auf dem Gehweg fahren? Weil es ihnen subjektiv sicherer vorkommt, obwohl ihr objektives Unfallrisiko um das bis zu Zwölffache erhöht ist? Sind es verständige Autofahrer, die auf der Straße neben dem Radfahrer herfahren, das Seitenfenster runterdrehen und Vogel zeigend “Radweg!” brüllen – obwohl da nur ein Gehweg ist? Nicht einmal, sondern fünf-, zehn-, zwanzigmal?

Zumindest für die letztgenannten Fälle gibt es aber objektive Kriterien: Der Radfahrer führt ein Fahrzeug und gehört grundsätzlich auf die Fahrbahn, das sagt die Straßenverkehrsordnung explizit, benutzungspflichtige Radwege sind die Ausnahme von der Regel. Verständige Menschen, das sind doch sicher die, die sich an die objektiv einschlägige Rechtsvorschrift halten.

Richter sind in diesem Land in ihren Entscheidungen an Recht und Gesetz gebunden, das, und nur das, ist objektiv. Vermutlich hilft es ihnen bei der Entscheidungsfindung, wenn sie außerdem verständige Menschen sind, das ist jedoch subjektiv und deshalb keine Bedingung.

Worum ging es nun bei alledem? Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat einer schuldlos in einen Unfall verwickelten Radfahrerin einen Eigenanteil der Kosten aufgebrummt, weil sie keinen Helm trug, was nicht vorgeschrieben ist, was aber, so der Richter, “ein verständiger Mensch tun würde”. Ein verständiger juristischer Kommentar dazu z. B. hier, oder man googelt “Helmpflicht durch die Hintertür”. Der ADFC hat angekündigt, die Radfahrerin bei der Revision zu unterstützen.

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